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Umsetzung der DS-GVO Compliance


Datenschutz-Konformität als Qualitäts­merkmal und Wettbe­werbsfaktor

Die DS-GVO gilt ausnahmslos für alle Unternehmen

Zur Einhaltung der DS-GVO sind nicht nur große Unternehmen oder Konzerne verpflichtet, sondern auch kleine mittel­ständische Unternehmen, Vereine und Verwaltungen – ja sogar Vermieter stehen in der Pflicht, sich an eine datenschutz­konforme Daten-Verarbeitung zu halten und den Dokumen­ta­ti­ons­pflichten lückenlos nachzukommen.

Die korrekte Umsetzung der DS-GVO scheint auf den ersten Blick ein Ding der Unmöglichkeit. Vor allem als Unternehmer fühlt man sich durch die neue DS-GVO völlig verunsichert. Und die unterneh­mensinternen Ressourcen sind sowieso schon seit Jahren überstra­paziert. Ob Marketing, Umsatz­steigerung, Finanzen oder die neuesten Anforderungen im Social-Media-Bereich – stets gilt es, zahlreichen Pflichten und Normen, so gut es geht, nachzukommen und nebenbei auch noch das Tagesgeschäft zu meistern.

Angesichts dessen ist es nun wirklich keine Überraschung, dass die Umsetzung der DS-GVO das Fass buchstäblich zum Überlaufen bringt.

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