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Umsetzung des betrieb­lichen Datenschutzes Auskunft­s­er­suchen, Verzeichnis von Verarbei­tungs­tä­tig­keiten & TOMs


Die Umsetzung des betrieb­lichen Datenschutzes in Bezug auf die Themen Auskunft­s­er­suchen, Verzeichnis von Verarbei­tungs­tä­tig­keiten (VVT) und Technische und Organi­sa­to­rische Maßnahmen (TOMs) erfordert eine systema­tische Herange­hensweise.

Den betrieb­lichen Datenschutz effektiv umsetzen

Die erfolg­reiche Umsetzung des betrieb­lichen Datenschutzes erfordert ein tiefes Verständnis der gesetz­lichen datenschutz­recht­lichen Anforde­rungen und Best-Practice-Erfahrung.

Dies kann von der Zusamme­n­arbeit mit Datenschutz­ex­perten, der regelmäßigen Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz bis hin zur Implemen­tierung einer geeigneten Datenschutz­ma­na­gement-Software reichen.

Eine umfassende Herange­hensweise garantiert dabei nicht nur eine datenschutz­konforme Verarbeitung von personen­be­zogenen Daten, sondern stärkt auch das Vertrauen in das Unternehmen und verringert zugleich potenzielle Risiken und Sanktionen.

Alles greift ineinander Auskunft­s­er­suchen, Verzeichnis von Verarbei­tungs­tä­tig­keiten (VVT) und technisch-organi­sa­to­rische Maßnahmen (TOMs)

Datenschutzprozesse

VVT – Fundament für Anfragen

Im Rahmen von Auskunft­s­er­suchen — gemäß Datenschutz-Grundver­ordnung — müssen Unternehmen jederzeit in der Lage sein, betroffenen Personen umfassende Informa­tionen zur Verarbeitung ihrer personen­be­zogenen Daten bereit­zu­stellen. Eine effiziente Umsetzung erfordert nicht nur eine klare Dokumen­tation aller betrieb­lichen Verarbei­tungs­prozesse im Verzeichnis der Verarbei­tungs­tä­tig­keiten (VVT), sondern auch gut struktu­rierte Prozesse und Kommuni­ka­ti­onswege, um solche Anfragen zeitnah und entsprechend der Vorgaben zu beantworten.

Datenschutzprozesse

Grundgerüst des betrieb­lichen Datenschutzes

Das Verzeichnis von Verarbei­tungs­tä­tig­keiten (VVT) bildet das Grundgerüst des betrieb­lichen Datenschutzes — und ist nicht nur bei der Beantwortung von Auskunft­s­er­suchen maßgeblich. Die Erstellung und regelmäßige Aktuali­sierung des VVT ermöglicht zum einen die Einhaltung der gesetz­lichen Anforde­rungen und zum anderen auch eine transparente Dokumen­tation aller Verarbei­tungs­prozesse in denen personen­be­zogene Daten involviert sind.

Das VVT ist unter anderem auch Grundlage für die Identi­fi­zierung von Schwach­stellen und der Implemen­tierung effektiver technischer und organi­sa­to­rischer Maßnahmen (sogenannter TOMs). Die TOMs sollten sorgfältig auf die indivi­duellen Anforde­rungen des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sein und die Bereiche, wie Zutritts­kon­trolle, Zugriffs­kon­trolle, Datenver­schlüs­selung und Datenspei­cherung angemessen abdecken.

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