Einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen kann kostengünstiger sein als einen internen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Ein interner DSB erfordert regelmäßige Schulungen, Fortbildungen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung seiner Fähigkeiten, um auf dem neuesten Stand des Datenschutzrechtes zu bleiben. Dies geht mit hohen Zeitaufwendungen und Kosten für den Arbeitgeber einher. Externe Datenschutzbeauftragte wiederum kommen für die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und eine stete Erweiterung ihres Fachwissens selbst auf.
Externe Datenschutzbeauftragte haben oft ein breites Fachwissen, da der Bereich Datenschutz und Datensicherheit ihre Kerntätigkeit ist. Dadurch sind sie auf dem neuesten Stand der Datenschutzgesetze und -praktiken und verfügen über spezialisiertes Know-How. Im Gegensatz dazu kann ein interner Datenschutzbeauftragter möglicherweise nicht über das gleiche Maß an Fachwissen verfügen, insbesondere wenn Datenschutz nicht sein primärer Verantwortungsbereich ist.
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann flexibel auf die Bedürfnisse des Unternehmens reagieren, da sie ihre Ressourcen je nach Anforderungen skalieren können und in der Lage sind, die richtige Unterstützung zur richtigen Zeit zu bieten. Im Gegensatz dazu stehen einem internen Datenschutzbeauftragten möglicherweise nur begrenzte Zeitfenster und Ressourcen zur Verfügung, wodurch es schwer sein kann, mit plötzlichen Anforderungen oder einem wachsenden Arbeitsumfang Schritt zu halten.
Externe Datenschutzbeauftragte agieren eher unabhängig und neutral, da sie nicht in die internen Prozesse oder Hierarchien des Unternehmens involviert sind. Dies stellt ein gewisses Maß an Objektivität und Unparteilichkeit sicher. Dadurch können die Datenschutzbelange des jeweiligen Unternehmens neutral bewertet und effektive Empfehlungen ausgesprochen werden.
Als externe Datenschutzbeauftragte arbeite ich mit einer Vielzahl von Unternehmen, Rechtsanwälten, Vereinen und anderen Organisationen zusammen und habe dadurch Zugang zu einem breiten Netzwerk von Fachleuten und Experten.
Auf diese Weise kann ich bewährte Verfahren und Erfahrungen aus verschiedenen Branchen und Organisationen in meine täglich Arbeit einfließen lassen, was zu einer erweiterten Perspektive und einem reichhaltigen Erfahrungsschatz führt.
Ein interner Datenschutzbeauftragter kann unter Umständen nicht auf ein solch umfassendes Netzwerk zugreifen.
Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten kann eine attraktive Option für Unternehmen und Vereine sein – insbesondere für solche, die über begrenzte interne Ressourcen oder spezielle Anforderungen verfügen.
Darüber hinaus stellt eine Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten ein hohes Maß an Fachwissen, Unabhängigkeit und Flexibilität sicher, um den Anforderungen der DS-GVO und aller weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben umfänglich gerecht zu werden.
Der GDD e.V. (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) ist ein gemeinnütziger Verein im Bereich Datenschutz und Datensicherung, der sich für eine praxisnahe Ausgestaltung des Datenschutzrechts einsetzt und die Weiterbildung auf diesem Gebiet fördert. Er organisiert regelmäßig Schulungen, Seminare und Konferenzen, bei denen aktuelle Entwicklungen und Best Practices im Datenschutz diskutiert werden. Diese Veranstaltungen bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, ihr Fachwissen zu erweitern.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BVD) e.V. ist eine bedeutende Organisation für Datenschutzbeauftragte in Deutschland. Er fördert den Austausch von Wissen und Erfahrungen, setzt sich für die Interessen der Datenschutzbeauftragten ein und unterstützt ihre berufliche Weiterentwicklung. Eine Mitgliedschaft im BVD e.V. trägt dazu bei, auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Datenschutzkompetenz auf einem hohen Niveau zu halten.
Datenschutzbeauftragte sind nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet, um ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten, mit neuen Herausforderungen Schritt zu halten und ihre Fachkenntnisse im Bereich Datenschutz und Datensicherheit entsprechend zu erweitern.
Die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit unterliegen einem ständigen Wandel. Durch technologische Weiterentwicklungen und dem fortwährenden Einsatz neuer Datenverarbeitungsmethoden entstehen immer wieder neue Datenschutzherausforderungen. Demnach ist nur durch eine kontinuierliche Weiterbildung sichergestellt, dass Datenschutzbeauftragte ihre Rolle effektiv ausfüllen und den Schutz personenbezogener Daten beim jeweiligen Auftraggeber gewährleisten können.
Datenschutzmaßnahmen müssen kontinuierlich überprüft, angepasst und verbessert werden, um den aktuellen technologischen, rechtlichen und geschäftlichen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit dem Fortschreiten der Technologie entstehen ständig neue Möglichkeiten zur Erfassung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.
Ob künstliche Intelligenz, Internet of Things (IoT) oder Big Data Analytics – personenbezogene Daten lassen sich auf zunehmend andersartige Weise verarbeiten. Ein proaktiver Ansatz und eine laufende Überwachung der Entwicklungen sind demnach unabdingbar, um die personenbezogenen Daten betroffener Personen angemessen zu schützen.
Neue Gerichtsentscheidungen und Rechtsprechung haben einen erheblichen Einfluss auf den Datenschutz und die Art und Weise, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
Daher müssen Datenschutzpraktiken regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Des Weiteren zeigen neue Arten von Bedrohungen und Angriffen auf die Cyber-Security Schwachstellen in den Datenschutzmaßnahmen auf. Um mit diesen Entwicklungen Schritt halten zu können, gilt es, den Datenschutz im Unternehmen (oder im Verein) regelmäßig zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren, um aktuell angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und Datenschutzverletzungen zu verhindern.
Auch Veränderungen in den Geschäftsmodellen- und strukturen, wie zum Beispiel der Übergang zu Cloud-Diensten, Outsourcing oder der verstärkte Einsatz von Drittanbietern, haben Auswirkungen auf den Datenschutz. Hier gilt es, angemessene Datenschutzvereinbarungen mit den jeweiligen Partnern und Dienstleistern zu treffen und den entsprechenden Kontrollpflichten nachzukommen.
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