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Datenschutzaudit für Unternehmen und Vereine


Datenschutz-Bestands­aufnahme (Datenschutzaudit)


Bestands­aufnahme der unterneh­mensinternen Datenschutz-Situation

Bestands­­­aufnahme der unterneh­­mensin­ternen Datenschutz-Situation

Ein Datenschutzaudit ist ein struktu­rierter Prozess in Form einer umfang­reichen Bestands­­­aufnahme der unterneh­­mensin­ternen Datenschutz-Situation zur Feststellung und Bewertung vorhandener Datenschutz­standards und ergriffener Datensi­cher­heits­maß­nahmen.

In Zusamme­n­arbeit mit dem Auftraggeber wird der Umfang des Audits vorab definiert. Dies umfasst zu überprüfende Bereiche, wie Datenver­a­r­bei­tungs­ak­ti­vitäten, Datenschutz­richt­linien und -verfahren, technische und organi­sa­to­rische Maßnahmen und Drittan­bie­ter­verträge.

Begehung im Rahmen des Datenschutzaudits

Begehung

Im Verlaufe des Datenschutzaudits werden anhand von Fragen, Gesprächen und Dokumen­ten­prü­fungen jegliche Schwach­stellen und Bereiche, in welchen das Unternehmen nicht den datenschutz­recht­lichen Vorgaben entspricht, identi­fiziert.

Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Datenschutzaudits ist die Begehung. Die Begehung bezieht sich auf einen physischen Rundgang durch die Räumlich­keiten und eine Inaugen­scheinnahme der IT-Infras­truktur des Unternehmens.

Datenschutzaudit-Bericht

Erstellung eines Audit-Berichtes

Im Anschluss an das Datenschutzaudit erfolgt die Erstellung eines Audit-Berichtes, welcher in Form eines Ergebnis- und Maßnahmen-Protokolls alle während der Bestands­aufnahme erhobenen Daten und Informa­tionen entsprechend dokumentiert und priorisiert.

Das Ergebnis- und Maßnahmen-Protokoll enthält die identi­fi­zierten Schwach­stellen und Empfeh­lungen dazu, wie das Unternehmen seinen Datenschutz verbessern kann. Dies können technische, organi­sa­to­rische oder zum Beispiel auch rechtliche Maßnahmen sein. Es dient also als Leitfaden für das Unternehmen, um alle notwendigen Verände­rungen zu verstehen und veranlassen zu können.

Nach Erstellung der Ergebnis- und Maßnahmen-Protokolls geht es an die Umsetzungs­­­planung, um die identi­fi­zierten Schwach­stellen zu beheben.

Unterneh­mens­da­ten­schutz

Investition in Selbst­schutz und loyale Geschäfts­be­zie­hungen

Datenschutzaudits sind ein optimales Werkzeug, um potenziellen rechtlichen und finanziellen Risiken sowie schwer­wie­genden Reputa­tionsschäden aktiv vorzubeugen und somit das Vertrauen der Kunden und Geschäfts­partner in die qualitativen Maßstäbe eines Unternehmens langfristig zu stärken.

Beispiele für zu überprüfende Bereiche während eines Datenschutzaudits

Arbeitsplatzorganisation

Arbeitsplatz und Clean-Desk

Die Organi­sation der Arbeits­plätze sowie auch die Gewähr­leistung, dass personen­be­zogene Daten unbefugten Personen unzugänglich sind. Dies kann beispielsweise die Sichtbarkeit von Bildschirmen oder die Lagerung von sensiblen Unterlagen betreffen.

Dokumenten- und Datenträgervernichtung

Prüfung der datenschutzkonformen Dokumenten- und Datenträgervernichtung

Die korrekte Vernichtung von Dokumenten- und Datenträgern ist eingehend zu prüfen, um sicher­zu­stellen, dass personen­be­zogene Daten am Ende ihres Lebens­zyklus ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet werden.

Datenschutzrichtlinien und Schulungen

Datenschutzrichtlinien und Schulungen

Es wird überprüft, ob alle notwendigen Datenschutz­richt­linien bestehen und ob Beschäftigte über diese entsprechend informiert sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Durchführung von Datenschutz­schu­lungen für alle Personen, die an der Verarbeitung personen­be­zogener Daten beteiligt sind.

Physische Sicherheit

Überwachungssysteme und physische Sicherheit

Die Räumlich­keiten des Unternehmens sind auf alle bislang ergriffenen Sicher­heits­maß­nahmen hin, welche den Schutz von papier­ba­sierten und physischen Datenträgern gewähr­leisten sollen, zu überprüfen. Dies können z.B. Zugangs­kon­trollen, Zugriffs­kon­trolle, Überwa­chungs­systeme, Alarmanlagen und Sicher­heits­schränke sein.

IT-Infrastruktur

IT-Infrastruktur

Die IT-Systeme und Netzwerke des Unternehmens werden überprüft, um sicher­zu­stellen, dass sie angemessen gegen Cyberbe­dro­hungen geschützt sind. Dies kann die Überprüfung von Firewalls, Antivi­ren­software, Verschlüs­se­lungs­me­thoden und anderen Sicher­heits­me­cha­nismen umfassen.

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