Externe Datenschutzbeauftragte: Franziska Luther
Datenschutz ist vor allem Selbstschutz

Franziska Luther, M.A.
Unternehmen sind verpflichtet, die DS-GVO einzuhalten und dies auch jederzeit lückenlos nachweisen zu können. Ein jeder Unternehmens- bzw. Geschäftsinhaber ist alleiniger Verantwortlicher in der Umsetzung des Datenschutzrechts.
Er ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und demzufolge auch rechenschaftspflichtig.
Um dieser Verpflichtung (besonders im Falle einer Prüfung oder eines Auskunftsersuchens) problemlos nachkommen zu können, ist neben einer wirksamen Datenschutz-Organisation vor allem die Etablierung umfassender Dokumentations-Prozesse unabdingbar.
Bitte beachten:
Die auf dieser Website gemachten Angaben stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. Für verbindliche Rechtsauskünfte sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.
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Die Position des Datenschutzbeauftragten darf nicht durch den Geschäftsführer bzw. Inhaber selbst besetzt werden.
Auch andere Führungskräfte wie Personalchefs oder IT-Leiter können auf Grund starker Interessenskonflikte nicht das Amt des Datenschutzbeauftragten bekleiden.

Als Datenschutzbeauftragter kann nur eine Person in Frage kommen, die bei der datenschutzrechtlichen Unternehmensüberwachung ausreichende Neutralität bewahren kann. Des Weiteren sollte die benannte Person nebst Zuverlässigkeit und einer guten Erreichbarkeit die entsprechende Fachkunde nachweisen können.
Der Weg zum DSGVO-konformen Unternehmen
1. Benennung des Datenschutzbeauftragten
Nach erfolgreicher Benennung eines Datenschutzbeauftragten, muss dieser umgehend als solcher bei der Datenschutzbehörde gemeldet werden bzw. sich selber dort melden – je nach Vorabvereinbarung.
2. Audit: Erfassung des Ist-Zustandes durch den Datenschutzbeauftragten
Umfangreiche Bestandsaufnahme der unternehmensinternen Datenschutz-Situation (inklusive prüfender Durchsicht des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten sowie der TOMs) mit Ergebnis- und Maßnahmen-Protokoll sowie anschließender Umsetzungsplanung.
3. Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
Nach dem Datenschutz-Audit wird ein Datenschutzkonzept erstellt, welches fortlaufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt wird. Es dient als individuelle Orientierungshilfe in der Umsetzung der DS-GVO und befähigt die verantwortliche Stelle seinen Rechenschaftspflichten nachzukommen.
4. Herstellung des Soll-Zustandes unter Beratung durch den DSB
In der Umsetzung der notwendigen Datenschutzmaßnahmen, entlang des vorab erstellten Datenschutzkonzeptes, steht der Datenschutzbeauftragte jederzeit als beratende und unterstützende Instanz zur Seite.
5. Mitarbeiterschulung durch den Datenschutzbeauftragten
Die DS-GVO macht die regelmäßige Sensibilierung und Schulung von Mitarbeitern zu datenschutzrechtlichen Themen zu einem unverzichtbaren Kernaspekt in der Implementierung eines soliden Datenschutz-Managements.
Aufrechterhaltung des Soll-Zustandes
Beratung bei der Implementierung eines Compliance-Management-Systems
- unterstützende Beratung bei den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten
- regelmäßige Sensibilisierung und Datenschutz-Schulung von Mitarbeitern
- Beratung hinsichtlich geeigneter technischer und organisatorischer Datenschutz-Maßnahmen
- Unterstützung bei der datenschutzkonformen Implementierung neuer Prozesse
- aktive Beratung und Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DS-FA)
- aktive Beratung bei der Erstellung von unternehmensinternen Datenschutzhinweisen
Ansprechpartner & Kontaktperson
- Sensibilisierung und Handlungsempfehlungen hinsichtlich datenschutztechnischer Rechte und Pflichten der Geschäftsführung
- Unterrichtung bei eventuellen Datenschutzrisiken
- Beratung bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung unternehmensinterner Prozesse
- Beratung zu den Pflichten im Rahmen von externen Auftragsverarbeitungen
- Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene
- Kontaktperson für und Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
- Betreuung bei Auskunftsersuchen durch Betroffene
Fortlaufende Überwachung der unternehmensinternen Datenschutz-Compliance
- Prüfende Durchsicht von Formularen, Einwilligungen, Verarbeitungsverzeichnissen und (Auftragsverarbeitungs-)Verträgen
- Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Informationspflichten
- unterstützende Beratung bei Risiko-Beurteilungen
- Compliance-Beratung hinsichtlich der Unternehmenswebsite
- Prüfung der Umsetzung von Themen wie Arbeitnehmer- und Bewerber-Datenschutz
- Überwachung der Etablierung aller notwendigen datenschutzrechtlichen Dokumentations-Prozesse

Externe Datenschutzbeauftragte
Franziska Luther, M.A. phil.
Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützte ich öffentliche und nicht-öffentliche Stellen in der systematischen Umsetzung der DS-GVO.
Meine Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte wird des Weiteren durch folgende Spezialisierungen ergänzt:
- Unternehmensberatung für KMUs und Existenzgründer
- DS-GVO Compliant Content Management
- Compliance-Management & Consulting