Auskunft­s­er­suchen (Art. 15 DSGVO) Ein starkes Betrof­fe­nenrecht


Sind Sie vorbereitet?

Auskunftsersuchen Datenschutz - DSGVO

Ein Auskunft­s­er­suchen gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundver­ordnung (DSGVO) beschreibt das Recht einer Person, von einem Unternehmen Auskunft über die Verarbeitung ihrer personen­be­zogenen Daten zu erhalten.

Denn die DSGVO zielt darauf ab, das Recht auf die informa­ti­onelle Selbst­be­stimmung zu stärken. Das Recht auf Auskunft ist dabei ein zentrales Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.

Bei einem Auskunft­s­er­suchen hat die betroffene Person das Recht, zu erfahren, ob und welche personen­be­zogenen Daten von ihr verarbeitet werden. In solch einem Fall ist das jeweilige Unternehmen angehalten, die dafür notwendigen Informa­tionen bereit­zu­stellen. Daher gilt es, entspre­chende interne Prozesse und Ressourcen aufzubauen, um solche Auskunft­s­er­suchen ordnungsgemäß und fristgerecht bearbeiten zu können.

Auskunft­s­er­suchen können für Unternehmen in einigen Fällen äußerst proble­matisch sein und mit großen Heraus­for­de­rungen einhergehen – besonders dann, wenn der Datenschutz im Unternehmen bislang nur unzureichend beachtet wurde.

Holen Sie sich profes­si­onelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Auskunft­s­er­suchen

DSB Luther

Ich bin darauf spezia­lisiert, Unternehmen wie Ihres durch den Auskunfts­prozess zu navigieren.

Auskunft­s­er­suchen von Einzel­personen sind unbedingt immer ernst zu nehmen und sollten innerhalb der vorgeschriebenen Frist beantwortet werden. Doch der Prozess kann äußerst komplex und zeitauf­wändig sein, besonders dann, wenn man rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg gehen möchte.

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Kontak­tieren Sie mich noch heute, um eine kostenlose Erstbe­ratung zu erhalten und zu erfahren, wie ich Sie durch den gesamten Prozess begleiten kann. Damit Sie sich wieder voll und ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzen­trieren können!

Welche Fragen stellen sich im Rahmen eines Auskunft­s­er­suchens?


Verarbei­tungszweck

Warum bzw. zu welchem Zweck werden die personen­be­zogenen Daten verarbeitet?

Kategorien personen­be­zogener Daten

Welche Kategorien von personen­be­zogenen Daten (wie zum Beispiel Kontaktdaten, Finanz­in­for­ma­tionen oder Gesund­heitsdaten) werden verarbeitet?

Drittlan­d­über­mittlung

Werden personen­be­zogene Daten an Organi­sa­tionen außerhalb der EU (oder des EWR) übermittelt oder sind von dort aus zugänglich?

Empfänger der Daten

An wen (zum Beispiel Dienst­leister oder Partner­un­ter­nehmen) werden die personen­be­zogenen Daten weiter­gegeben?

Speicherdauer

Wie lange werden die personen­be­zogenen Daten gespeichert bzw. anhand welcher Kriterien wird diese Entscheidung getroffen?

Rechte der betroffenen Person

Hinweise über alle weiteren Rechte, die die betroffene Person in Bezug auf ihre personen­be­zogenen Daten hat (zum Beispiel das Recht auf Berich­tigung, Löschung oder Widerspruch).

Typische Heraus­for­de­rungen bei der Bearbeitung von Auskunft­s­er­suchen

Zeitaufwand und Verbrauch von Ressourcen

Die Bearbeitung von Auskunft­s­er­suchen erfordert viel Zeit und Ressourcen. Es gilt, umfassende Informa­tionen über die Verarbeitung personen­be­zogener Daten zusammen­zu­tragen, damit diese anschließend dem Betroffenen entsprechend aufbereitet zu Verfügung gestellt werden können. Dies kann insbesondere bei komplexen Datenver­a­r­bei­tungs­pro­zessen zeitauf­wändig sein.

Vertrau­lichkeit gegenüber Dritten

Bei der Beantwortung von Auskunft­s­er­suchen ist es wichtig, sicher­zu­stellen, dass nicht notwendige personen­be­zogene Daten von Dritten, die in den Datenver­a­r­bei­tungs­pro­zessen involviert sind (bzw. waren), unbefugt offengelegt werden. Um hier Konflikte zu vermeiden, gilt es, mit Obacht vorzugehen und gegebe­nenfalls Schwär­zungen nicht notwendiger Daten vorzunehmen. Zumal Unternehmen auch vertraglich gebunden sein könnten, bestimmte Daten Dritter oder vertrauliche Geschäfts­in­for­ma­tionen zu schützen.

Vielzahl der Anfragen

In größeren Unternehmen oder Organi­sa­tionen können viele Auskunft­s­er­suchen gleich­zeitig bzw. kurz hinter­einander eingehen, besonders vor dem Hintergrund, dass das Bewusstsein für Datenschutz und Betrof­fe­nen­rechte mittlerweile sehr stark in der Bevölkerung vorherr­schend ist und auch immer mehr an Aufmerk­samkeit gewinnt. Die Bewältigung eines erhöhten Anfrage­auf­kommens kann die Personalres­sourcen mitunter stark beanspruchen.

Komplexität der Datenver­a­r­beitung und Datenver­teilung

In Unternehmen mit komplexen Datenver­a­r­bei­tungs­pro­zessen und zahlreichen Abteilungen, Standorten oder einer Vielzahl von Geschäfts­partnern, kann es unter Umständen schwierig sein, eine umfassende Übersicht über die verarbeiteten personen­be­zogenen Daten bereit­zu­stellen. Hier sollte systematisch vorgegangen werden, damit alle notwendigen Bereiche schlus­s­endlich korrekt erfasst werden.