Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Errichtung einer “ausgelagerten” bzw. “externen” internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde in Deutschland eingeführt, um die Whistleblowing-Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Diese Richtlinie gilt EU-weit und etabliert klare Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern in verschiedenen Bereichen. Sie zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen mit einheitlichen und verlässlichen Schutzstandards zu schaffen, der es natürlichen Personen ermöglicht, Verstöße gegen EU-Recht zu melden ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates: Die Whistleblowing-Richtlinie verlangt von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, Mechanismen für die Meldung von Verstößen bzw. Missständen einzurichten und schützt Whistleblower vor möglichen Repressalien oder Sanktionen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) entspricht der oben erwähnten EU-Richtlinie und legt spezifische Regeln für deutsche Unternehmen fest, wie sie mit Hinweisgebern umgehen sollen. Es ist Teil eines größeren Bemühens, Ethik und Rechtstreue in Organisationen zu fördern, indem es geschützte Wege für die Meldung von Missständen schafft und die Identität der Whistleblower wahrt. Dies umfasst auch die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle, die als zentraler Anlaufpunkt für die Meldung von Verstößen dient und die Sicherheit und Anonymität der Hinweisgeber gewährleisten soll.
Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Ich helfe Ihnen dabei!
Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den gesamten Prozess der Errichtung einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu führen.
Die interne Meldestelle muss unabhängig und geeignet sein, um Meldungen entgegenzunehmen, zu prüfen und angemessen darauf zu reagieren. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt die Identität des Hinweisgebers und verbietet die Benachteiligung oder Diskriminierung von Mitarbeitern, die Missstände melden.
Neben der Einrichtung einer internen Meldestelle legt das Hinweisgeberschutzgesetz auch fest, dass Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Vertraulichkeit der Hinweisgeber zu wahren und ihre persönlichen Daten zu schützen. Dies kann bedeuten, dass Unternehmen ihre Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien überprüfen und anpassen müssen, um die Anonymität und Sicherheit der Whistleblower zu gewährleisten.
Lässt sich eine interne Meldestelle auch auslagern bzw. extern betreiben?
Ja, die interne Meldestelle kann ausgelagert werden, um sicherzustellen, dass Whistleblower eine alternative und unabhängige Möglichkeit haben, ihre Bedenken oder Meldungen vertraulich und anonym zu übermitteln, während ihre Identität geschützt bleibt und Maßnahmen ergriffen werden können, um die gemeldeten Probleme zu untersuchen und anzugehen.
Eine ausgelagerte interne Meldestelle im Rahmen der Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bezieht sich auf eine externe bzw. unabhängige Einrichtung, um Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz zu melden. Denn das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Whistleblowern, also Personen, die Missstände, Gesetzesverstöße oder ethische Verfehlungen in Unternehmen aufdecken.