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KI-Kompetenz

[ Online -Schulung ]

KI-Kompetenz-Schulung online

Schulungs­pflicht gemäß Art. 4 KI-Verordnung

Eine der wichtigsten Maßnahmen, die die KI-VO vorgibt besteht darin, dass Beschäftigte, welche mit KI-Systemen in Kontakt kommen, in ausrei­chendem Maß geschult sein müssen. Hierbei handelt es sich um die Erlangung sogenannter “KI-Kompetenz”.

Bei der Vermittlung von KI-Kompetenz sind Aspekte, wie technische Kenntnisse, Erfahrung und bisherige Schulungen sowie auch der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden bzw. werden sollen, zu berück­sichtigen.

Hier sollte selbst­ver­ständlich auch an die Regelung von internen Prozessen, wie z.B. einer KI-Richtlinie, gedacht werden. Ziel sollte es sein, einen den Risiken angemessenen Umgang mit personen­be­zogenen Daten und sonstigen sensiblen Informa­tionen wie Geschäfts­ge­heim­nissen zu gewähr­leisten.

Frist zur Umsetzung von Schulungs­maß­nahmen zur Vermittlung von KI-Kompetenz

KI-Kompetenz-Schulungen müssen laut KI-Verordnung bis zum 02. Februar 2025 erfolgt sein. Die Pflicht zur KI-Kompetenz richtet sich an Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind. Denken Sie daran, fristgemäß mit den Schulungen zur Vermittlung von KI-Kompetenz zu starten.

Uhr

Dauer der Online-Schulung: ca. 1 Std. inkl. Schulungs-Quiz

Jetzt Schulungs­zugang anfordern per Telefon: 0157 / 5728 1714
per E-Mail: post@dsb-luther.de

KI Kompetenz Schulung

Was ist die KI-Verordnung (KI-VO)?

Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europä­ischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmoni­sierter Vorschriften für künstliche Intelligenz

Bei der KI-Verordnung (kurz: KI-VO) handelt es sich um eine Verordnung über künstliche Intelligenz. Mit der KI-Verordnung haben die EU-Mitglied­s­taaten das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet.

In Artikel 4 KI-VO heißt es zum Thema KI-Kompetenz:

„Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicher­zu­stellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausrei­chendes Maß an KI‑Kom­petenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personen­gruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berück­sichtigen sind.“

KI-Kompetenz Schulung: Risikokategorien

Die Geldbußen der KI-Verordnung sind noch höher als die der DSGVO!

Was regelt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung regelt den Einsatz von KI in der EU und legt dafür klare Regeln fest, z.B. wie KI-Systeme hergestellt, genutzt und überwacht werden dürfen. Zudem verbietet sie bestimmte riskante Praktiken, stellt hohe Anforde­rungen an gefährliche KI-Anwendungen und sorgt für mehr Transparenz. Außerdem unterstützt sie Innova­tionen, vor allem bei kleinen Unternehmen und Start-ups, und fördert die Marktüber­wachung, um sicher­zu­stellen, dass alles sicher und entsprechend fair abläuft.

Die KI-VO bietet eine klare Orientierung, wie KI-Systeme verant­wor­tungsvoll eingesetzt werden können. Mit einem fundierten Verständnis der Technologie und der geltenden Rahmen­­­be­­din­­gungen können Risiken vermieden und die Vorteile der KI effizient genutzt werden.

Verstöße gegen die Bestim­mungen der KI-Verordnung können sich auf Geldbußen von bis zu (maximal) 35 Mio. € bzw. 7% des weltweiten Jahres­um­satzes belaufen. Damit sind die Geldbußen der KI-VO also noch höher als die der DSGVO! Die Möglich­keiten und Heraus­for­de­rungen, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit sich bringt, sind vielfältig und faszinierend zugleich. Von praktischen Anwendungen im Alltag bis hin zu komplexen beruflichen Einsatz­sze­narien. Dennoch ist ein verant­wor­tungs­voller und achtsamer Umgang entscheidend.

Die KI-Verordnung der EU enthält klare Regelungen, welche KI-Praktiken zum Schutz von Menschen­rechten, Datenschutz und Sicherheit verboten sind (siehe hierzu Art. 5 KI-VO).

Ziel ist es, die verant­wor­tungsvolle Entwicklung und Verwendung künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern, ohne Risiken für Einzel­personen oder die Gesell­schaft einzugehen.

Mit der KI-Verordnung ergeben sich vielerlei Überschnei­dungen zu datenschutz­recht­lichen Aspekten. Denn im Rahmen des Einsatzes von KI-Anwendungen muss auch der Datenschutz sicher­ge­stellt sein.

Da die KI-VO das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI ist, ist zu erwarten, dass die Regelungen ggf. noch entsprechend angepasst oder weiter­ent­wickelt werden.

Ob bei der Nutzung KI-generierter Inhalte, dem Schutz von Urheber­rechten oder der Einhaltung von Datenschutz­­be­­stim­­mungen: Es ist wichtig, die rechtlichen Vorgaben, wie sie etwa in der KI-Verordnung festgelegt sind, im Blick zu behalten.

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