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Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
Bei der KI-Verordnung (kurz: KI-VO) handelt es sich um eine Verordnung über künstliche Intelligenz. Mit der KI-Verordnung haben die EU-Mitgliedstaaten das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet.
„Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“
Die KI-Verordnung regelt den Einsatz von KI in der EU und legt dafür klare Regeln fest, z.B. wie KI-Systeme hergestellt, genutzt und überwacht werden dürfen. Zudem verbietet sie bestimmte riskante Praktiken, stellt hohe Anforderungen an gefährliche KI-Anwendungen und sorgt für mehr Transparenz. Außerdem unterstützt sie Innovationen, vor allem bei kleinen Unternehmen und Start-ups, und fördert die Marktüberwachung, um sicherzustellen, dass alles sicher und entsprechend fair abläuft.
Verstöße gegen die Bestimmungen der KI-Verordnung können sich auf Geldbußen von bis zu (maximal) 35 Mio. € bzw. 7% des weltweiten Jahresumsatzes belaufen. Damit sind die Geldbußen der KI-VO also noch höher als die der DSGVO! Die Möglichkeiten und Herausforderungen, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit sich bringt, sind vielfältig und faszinierend zugleich. Von praktischen Anwendungen im Alltag bis hin zu komplexen beruflichen Einsatzszenarien. Dennoch ist ein verantwortungsvoller und achtsamer Umgang entscheidend.
Die KI-Verordnung der EU enthält klare Regelungen, welche KI-Praktiken zum Schutz von Menschenrechten, Datenschutz und Sicherheit verboten sind (siehe hierzu Art. 5 KI-VO).
Ziel ist es, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern, ohne Risiken für Einzelpersonen oder die Gesellschaft einzugehen.
Mit der KI-Verordnung ergeben sich vielerlei Überschneidungen zu datenschutzrechtlichen Aspekten. Denn im Rahmen des Einsatzes von KI-Anwendungen muss auch der Datenschutz sichergestellt sein.
Da die KI-VO das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI ist, ist zu erwarten, dass die Regelungen ggf. noch entsprechend angepasst oder weiterentwickelt werden.
Ob bei der Nutzung KI-generierter Inhalte, dem Schutz von Urheberrechten oder der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen: Es ist wichtig, die rechtlichen Vorgaben, wie sie etwa in der KI-Verordnung festgelegt sind, im Blick zu behalten.
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