KI-Kompetenz
[ Online -Schulung ]

Schulungspflicht gemäß Art. 4 KI-Verordnung
Eine der wichtigsten Maßnahmen, die die KI-VO vorgibt besteht darin, dass Beschäftigte, welche mit KI-Systemen in Kontakt kommen, in ausreichendem Maß geschult sein müssen. Hierbei handelt es sich um die Erlangung sogenannter “KI-Kompetenz”.
Bei der Vermittlung von KI-Kompetenz sind Aspekte, wie technische Kenntnisse, Erfahrung und bisherige Schulungen sowie auch der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden bzw. werden sollen, zu berücksichtigen.
Hier sollte selbstverständlich auch an die Regelung von internen Prozessen, wie z.B. einer KI-Richtlinie, gedacht werden. Ziel sollte es sein, einen den Risiken angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten und sonstigen sensiblen Informationen wie Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
Frist zur Umsetzung von Schulungsmaßnahmen zur Vermittlung von KI-Kompetenz
KI-Kompetenz-Schulungen müssen laut KI-Verordnung bis zum 02. Februar 2025 erfolgt sein. Die Pflicht zur KI-Kompetenz richtet sich an Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind. Denken Sie daran, fristgemäß mit den Schulungen zur Vermittlung von KI-Kompetenz zu starten.

Dauer der Online-Schulung: ca. 1 Std. inkl. Schulungs-Quiz
Jetzt Schulungszugang anfordern per Telefon: 0157 / 5728 1714
per E-Mail: post@dsb-luther.de

Was ist die KI-Verordnung (KI-VO)?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
Bei der KI-Verordnung (kurz: KI-VO) handelt es sich um eine Verordnung über künstliche Intelligenz. Mit der KI-Verordnung haben die EU-Mitgliedstaaten das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet.
In Artikel 4 KI-VO heißt es zum Thema KI-Kompetenz:
„Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

Die Geldbußen der KI-Verordnung sind noch höher als die der DSGVO!
Was regelt die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung regelt den Einsatz von KI in der EU und legt dafür klare Regeln fest, z.B. wie KI-Systeme hergestellt, genutzt und überwacht werden dürfen. Zudem verbietet sie bestimmte riskante Praktiken, stellt hohe Anforderungen an gefährliche KI-Anwendungen und sorgt für mehr Transparenz. Außerdem unterstützt sie Innovationen, vor allem bei kleinen Unternehmen und Start-ups, und fördert die Marktüberwachung, um sicherzustellen, dass alles sicher und entsprechend fair abläuft.
Die KI-VO bietet eine klare Orientierung, wie KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden können. Mit einem fundierten Verständnis der Technologie und der geltenden Rahmenbedingungen können Risiken vermieden und die Vorteile der KI effizient genutzt werden.
Verstöße gegen die Bestimmungen der KI-Verordnung können sich auf Geldbußen von bis zu (maximal) 35 Mio. € bzw. 7% des weltweiten Jahresumsatzes belaufen. Damit sind die Geldbußen der KI-VO also noch höher als die der DSGVO! Die Möglichkeiten und Herausforderungen, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit sich bringt, sind vielfältig und faszinierend zugleich. Von praktischen Anwendungen im Alltag bis hin zu komplexen beruflichen Einsatzszenarien. Dennoch ist ein verantwortungsvoller und achtsamer Umgang entscheidend.
Die KI-Verordnung der EU enthält klare Regelungen, welche KI-Praktiken zum Schutz von Menschenrechten, Datenschutz und Sicherheit verboten sind (siehe hierzu Art. 5 KI-VO).
Ziel ist es, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern, ohne Risiken für Einzelpersonen oder die Gesellschaft einzugehen.
Mit der KI-Verordnung ergeben sich vielerlei Überschneidungen zu datenschutzrechtlichen Aspekten. Denn im Rahmen des Einsatzes von KI-Anwendungen muss auch der Datenschutz sichergestellt sein.
Da die KI-VO das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI ist, ist zu erwarten, dass die Regelungen ggf. noch entsprechend angepasst oder weiterentwickelt werden.
Ob bei der Nutzung KI-generierter Inhalte, dem Schutz von Urheberrechten oder der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen: Es ist wichtig, die rechtlichen Vorgaben, wie sie etwa in der KI-Verordnung festgelegt sind, im Blick zu behalten.